Das bürger- und menschenrechtliche Engagement von Sinti und Roma entstand in der Bundesrepublik Deutschland vermehrt seit den 1970er Jahren vor dem Hintergrund eines Generationswechsels und eines Wandels der politischen Kultur. 1969 war mit der Wahl der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt ein politischer Machtübergang erfolgt. Seit Ende der 1960er Jahre konnten sich zahlreiche neue soziale Bewegungen etablieren, welche die Demokratisierung der Bundesrepublik und deren Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit maßgeblich beeinflusst hatten. Anfang der 1980er Jahre kämpfte die Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma um Anerkennung, Entschädigung, Erinnerung an den nationalsozialistischen Völkermord an der Minderheit sowie den Abbau von Diskriminierungen.
Sinti und Roma in der Bundesrepublik Deutschland
Ihren öffentlichen Durchbruch erzielte sie mit aufsehenerregenden Protestaktionen, welche die Vergangenheitsbewältigung und rechtsstaatliche Verfassung der Republik in Frage stellten. 1982 erkannte die Bundesregierung die nationalsozialistischen Verbrechen an den europäischen Sinti und Roma erstmals als Völkermord an. Die nationale Dachorganisation »Zentralrat Deutscher Sinti und Roma« ist seitdem das bedeutendste politische Vertretungsorgan der deutschen Minderheit auf nationaler und internationaler Ebene.
Nachdem sich mit den politischen Umbrüchen in Ost- und Südosteuropa seit 1989 die menschenrechtliche Situation der Roma in diesen Staaten vehement verschlechtert hatte, flohen viele vor Diskriminierung und Verfolgung nach Deutschland. Da sie mehrheitlich wieder abgeschoben wurden, gründete sich 1989 eine Bewegung, die für ein dauerhaftes Bleiberecht ausländischer Roma eintrat. Während die deutschen Sinti und Roma 1995 als nationale Minderheit anerkannt wurden, kämpften geflüchtete Roma in der Bundesrepublik weiter für ein Recht auf Asyl. Weitere Migrations- und Fluchtbewegungen kamen seit den 1990er Jahren hinzu und sorgten für eine Pluralisierung der Minderheit in Deutschland. Die Ergebnisse des damaligen bürger- und menschenrechtsrechtlichen Engagements beeinflussen die politischen Verbände der in Deutschland lebenden Sinti und Roma bis heute. Auch wenn sie mitunter Minderheitsangehörige verschiedener Nationalitäten vertreten, vereint sie ihr Einsatz zum Abbau von Antiziganismus in Deutschland und Europa.
Im Schatten von Auschwitz: Historischer Hintergrund
Sinti und Roma leben seit 600 Jahren im deutschen Sprachraum und etwa seit dem 19. Jahrhundert migrierten auch Roma aus Osteuropa in das Deutsche Reich. Ihre Geschichte war stets geprägt von Vorurteilen seitens der Mehrheitsgesellschaft, Ausgrenzung und Verfolgung. Auch wenn es vielerorts Austauschprozesse zwischen Minderheitsangehörigen und der lokalen Bevölkerung gab, wurden Sinti und Roma zunehmend kriminalisiert. Besonders seit dem 19. Jahrhundert unterlagen sie einer restriktiven Gesetzgebung und wurden polizeilich überwacht. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 wurden Sinti und Roma stufenweise aus der Gesellschaft ausgeschlossen, ausgebürgert, enteignet, deportiert und vernichtet.
Nur wenige tausende Sinti und Roma überlebten die nationalsozialistische Verfolgung, Zwangsarbeit, Haft in Konzentrations- und Vernichtungslagern sowie die Zwangssterilisationen. Sie kehrten nach Kriegsende 1945 schwer traumatisiert meist wieder in ihre Heimatorte zurück. Während die Bundesrepublik Deutschland nach ihrer Gründung 1949 die Shoah anerkannte und den jüdischen Opfern Entschädigung entgegenbrachte, wurde der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma (Porrajmos) jahrzehntelang aus der öffentlichen Wahrnehmung ausgeblendet. So konnten etwa Kriminalpolizisten, die unmittelbar an der NS-Verfolgung der Sinti und Roma beteiligt gewesen waren, ihre Karrieren weiter fortsetzen, ohne sich juristisch für ihre Beteiligung an den NS-Verbrechen verantworten zu müssen. Nationalsozialistisch belastete Beamte leugneten die rassische Verfolgung der Sinti und Roma und verteidigten diese als »verbrechensvorbeugende Maßnahmen«. Diese Auffassung schlug sich 1956 in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs nieder, das jahrelang die Entschädigung von zahlreichen verfolgten Sinti und Roma verhinderte. Die Gerichte schenkten den einstigen Tätern mehr Glauben als den Opfern.
Darüber hinaus hielten Polizeibehörden und sogenannte »Rassenforscher« Akten unter Verschluss, die zum Nachweis der Verfolgung notwendig gewesen wären. In Bayern schränkte die sogenannte »Landfahrerordnung« bis 1970 die Grundrechte von Sinti und Roma ein. In der bayerischen »Landfahrerzentrale« am Landeskriminalamt erfassten Kriminalpolizisten Fingerabdrücke, persönliche Daten und sogar eintätowierte KZ-Nummern von Sinti und Roma aus dem gesamten Bundesgebiet. Ihre Akten waren teilweise bereits in der Zeit des Nationalsozialismus angelegt worden und wurden in vielen Entschädigungsprozessen dazu verwendet, um Klagen von Sinti und Roma abzuweisen, die den Holocaust überlebt hatten. Auf diese Weise wurden Sinti und Roma auch im demokratischen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland vielfach diskriminiert.
Beginn der Bürgerrechtsarbeit
Die Generation der Holocaustüberlebenden war durch die Erfahrung der nationalsozialistischen Verfolgung und den Verlust zahlreicher Angehöriger schlimm getroffen. Ein Anknüpfen an das Leben vor der Verfolgung war im »Land der Täter« kaum möglich. Die Identität der Minderheit, die sich stets als deutsch empfunden hatte, war schwer geschädigt. Da Sinti und Roma auch nach dem Krieg weiter am Rand der Gesellschaft leben mussten, trauten sich nur wenige, gegen ihre Diskriminierung zu protestieren. Die Brüder Oskar und Vinzenz Rose aus Südwestdeutschland versuchten bereits seit Ende der 1940er Jahre zusammen mit anderen Überlebenden des Holocaust die NS-Verbrechen an Sinti und Roma juristisch aufarbeiten zu lassen. Jedoch wurden staatsanwaltschaftliche Verfahren gegen ehemalige »Schreibtischtäter« schnell wieder eingestellt. Auch die erste von den Rose-Brüdern gegründete »Interessengemeinschaft rassisch Verfolgter nicht-jüdischen Glaubens« fand kaum Gehör.
Erst in den von einem politisch-kulturellen Wandel geprägten 1970er Jahren bekamen Bürgerrechtsinitiativen von Sinti und Roma neuen Aufwind. Auch die internationale Roma-Bewegung beeinflusste den Aktivismus deutscher Sinti und Roma. Vor allem Angehörige der jüngeren Generation wurden nun aktiv. Vinzenz Rose und sein Neffe Romani Rose gründeten in dieser Zeit den »Verband Deutscher Sinti« und das »Zentral-Komitee der Cinti«. Beide steckten ihre Hoffnungen in die Reform- und Friedenspolitik der sozialliberalen Bundesregierung unter Bundeskanzler Willy Brandt und baten diesen um Unterstützung für ihr bürgerrechtliches Engagement.
Sie veröffentlichten Flugblätter, um Angehörige der Minderheit für ihre politischen Anliegen zu gewinnen. Ziel war die Etablierung einer überregionalen Interessenvertretung, um politische Anerkennung, Wiedergutmachung und den Abbau von Diskriminierungen zu erreichen. Nachdem der Sinto Anton Lehmann 1973 in Heidelberg von der Polizei erschossen worden war, organisierte der »Verband Deutscher Sinti« die erste öffentliche Demonstration gegen die Diskriminierung von Sinti und Roma. Diese ersten noch vorsichtigen Schritte hatten eine politisierende Wirkung auf eine größere Zahl von Minderheitsangehörigen.
Der öffentliche Durchbruch der Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma
Mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation »Gesellschaft für bedrohte Völker« startete der »Verband Deutscher Sinti« 1979 eine systematische Öffentlichkeitskampagne zur Erreichung einer politischen Anerkennung des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma Europas. Vermehrt demonstrierten Sinti und Roma gegen die Beschneidung ihrer im Grundgesetz gewährten Rechte auf Gleichheit und Freizügigkeit. Die erste internationale Gedenkkundgebung am 27. Oktober 1979 auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen erinnerte an die von den Nationalsozialisten ermordeten Sinti und Roma. Unter den 2.000 Teilnehmern waren 500 Sinti und Roma aus zwölf europäischen Staaten, nationale und internationale Politiker sowie Vertreter anderer NS-Opfergruppen.
Die wichtigste Rednerin der Kundgebung war die erste Präsidentin des Europaparlaments, Simone Veil. Sie hatte als jüdisches Kind selbst das Konzentrationslager Bergen-Belsen überlebt, ihre Mutter war dort an Typhus verstorben. Zahlreiche nationale und internationale Medien berichteten über das Ereignis, den nationalsozialistischen Völkermord und den anhaltenden Antiziganismus in der Bundesrepublik Deutschland. Nur wenige Tage später übergab eine Delegation aus Vertretern des »Verbands Deutscher Sinti«, der »Gesellschaft für bedrohte Völker« und der »International Romani Union« an das Bundeskanzleramt in Bonn ein Memorandum mit den wichtigsten politischen Zielen der Bürgerrechtsbewegung.
Der Weg zur Anerkennung
Wenige Monate nach der Kundgebung in Bergen-Belsen traten elf Sinti und eine Sozialarbeiterin am Karfreitag 1980 in einen Hungerstreik in der KZ-Gedenkstätte Dachau. Die Aktion wurde zu einem zentralen Ereignis der Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma in Deutschland. Ein besonders moralisches Gewicht bekam der Streik durch die Teilnahme der Holocaust-Überlebenden Jakob Bamberger, Hans Braun und Franz Wirbel, die ehemalige Häftlingskleidung trugen.
Mit dem einwöchigen Hungerstreik wollten die Sinti Aufklärung über den Verbleib der Akten der ehemaligen »Landfahrerzentrale« erhalten und eine Beendigung der polizeilichen Sondererfassung der Minderheit herbeiführen. Romani Rose verhandelte als Sprecher der Streikenden mit dem bayerischen Innenministerium. Der Protest löste eine breite öffentliche Solidaritätswelle aus und markiert einen Wendepunkt in der öffentlichen Wahrnehmung der Minderheit. Etwa 100 in- und ausländische Journalisten berichteten täglich von den Ereignissen in Dachau. Schließlich räumte die Landesregierung öffentlich ein, dass Diskriminierungen gegenüber Sinti und Roma abgebaut werden müssten. Zum offiziellen Abschluss des Hungerstreiks empfingen die Bürgerrechtler am 12. April 1980 Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel in Dachau. Er sagte ihnen seine Unterstützung zu und bezeichnete die Protestaktion als einen »ganz wichtigen Anstoß« zum Abbau von Vorurteilen.
Jedoch herrschte weiter Unklarheit über den Verbleib der Akten, die während des Nationalsozialismus über die Verfolgung der Minderheit angelegt worden waren. Die Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma hatte es sich zum Ziel gesetzt, diese NS-»Rassenakten« zu finden und an das Bundesarchiv in Koblenz zu überstellen, wo sie für die Aufarbeitung des Völkermordes zugänglich gemacht werden sollten. Durch Nachforschungen konnte ermittelt werden, dass »Rassenforscher« die versteckt gehaltenen Akten jahrzehntelang für ihre pseudowissenschaftlichen Forschungen genutzt hatten. Am 2. September 1981 besetzten 18 Sinti den Keller des Tübinger Universitätsarchivs und verlangten die Herausgabe der Unterlagen. Nach wenigen Stunden wurden diese tatsächlich in das Bundesarchiv überführt. Jedoch waren die circa 20.000 sogenannten NS-»Rassengutachten« der »Rassenhygienischen Forschungsstelle«, die die Grundlage für den NS-Völkermord gebildet hatten, nicht darunter. Diese Akten sind bis heute verschwunden.
Im Februar 1982 schlossen sich neun Verbände der Bürgerrechtsbewegung unter dem Dachverband »Zentralrat Deutscher Sinti und Roma« zusammen und wählten Romani Rose zu dessen Vorsitzenden. Dadurch konnten die Aktivisten eine Vertretung der deutschen Sinti und Roma etablieren, die von der Bundesregierung als politischer Gesprächspartner akzeptiert wurde.
Nur wenige Wochen später erkannte Bundeskanzler Helmut Schmidt den NS-Völkermord an Sinti und Roma erstmals offiziell an. Schmidt erklärte:
»Den Sinti und Roma ist durch die NS-Diktatur schweres Unrecht zugefügt worden. Sie wurden aus rassischen Gründen verfolgt [...]. Diese Verbrechen haben den Tatbestand des Völkermords erfüllt. [...]«
Helmut Schmidt
Weiterhin sprach er sich für eine moralische Wiedergutmachung aus und betonte die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland, die Opfer zu entschädigen sowie ihre gesellschaftliche Lage zu verbessern. Diese völkerrechtliche Anerkennung bedeutete einen Neubeginn im Verhältnis der Bundesregierung zu den deutschen Sinti und Roma.
Die Gründung des Zentralrats verbesserte die Vernetzung der deutschlandweiten Regional- und Lokalverbände der Minderheit und stärkte den Dialog mit Politik und Behörden. Der Zentralrat konnte im September 1982 in einer von der Bundesregierung finanzierten Geschäftsstelle in Heidelberg seine Arbeit aufnehmen. Seitdem bestätigten auch die nachfolgenden Regierungsverantwortlichen und Bundespräsidenten die Anerkennung des Völkermordes. Durch weitere öffentlichkeitswirksame Aktionen erreichte der »Zentralrat Deutscher Sinti und Roma« auch eine grundlegende Änderung der diskriminierenden Entschädigungspraxis. Zudem konnte die Bürgerrechtsbewegung ein lebendiges Gedenken an den NS-Völkermord an der Minderheit etablieren. Im Jahr 1997 wurde die erste Dauerausstellung zum Völkermord an Sinti und Roma im »Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma« in Heidelberg eröffnet. Seit 2012 erinnert ein nationales Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas in der deutschen Hauptstadt Berlin an die während des Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma.
Proteste gegen polizeiliche Sondererfassung
Die versäumte Auseinandersetzung in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Völkermord an den Sinti und Roma hatte dazu geführt, dass einstige NS-Täter unbehelligt blieben, insbesondere im Polizeiwesen. In diesem Bereich war der Rassismus gegenüber Sinti und Roma noch Jahrzehnte nach Kriegsende allgegenwärtig. Die bereits im Kaiserreich etablierte Sondererfassung der Sinti und Roma war nach 1945 durch »Landfahrerstellen« der neu eingerichteten Landeskriminalämter fortgeführt worden. Das Bundeskriminalamt hatte noch Ende der 1960er Jahre einen »Leitfaden für Kriminalbeamte« veröffentlicht, in dem die Verfasser im NS-Jargon die weitere Sondererfassung von Sinti und Roma begründeten. Polizeizeitungen, Fahndungsaufrufe und Pressemitteilungen waren geprägt von antiziganistischen Vorurteilen. Deshalb demonstrierten Sinti und Roma im Januar 1983, anlässlich des 50. Jahrestages der nationalsozialistischen Machtübernahme, vor dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Unter den 250 Demonstranten aus dem ganzen Bundesgebiet waren auch KZ-Überlebende.Zwar versprachen die Regierung und das Bundeskriminalamt die Beendigung der ethnischen Sondererfassung, jedoch werden bis heute immer wieder Fälle dieser Diskriminierungsform bekannt.
Bürger- und Menschenrechtsaktivismus für Sinti und Roma nach 1989
Während die Bürgerrechtsbewegung der deutschen Sinti und Roma seit den 1980er Jahren langsame Veränderungen und Erfolge erzielen konnte, hatten die Transformationsprozesse nach den politischen Umbrüchen in Ost- und Südosteuropa für viele Roma dramatische Folgen. Gewalt und Antiziganismus hatten in den betroffenen Staaten gefährlich zugenommen. Jedoch erhielten geflüchtete Roma nur in wenigen Fällen Asyl in der Bundesrepublik Deutschland und waren von Abschiebungen bedroht. Vor dem Hintergrund einer europäischen Flüchtlingsdebatte wurden die Menschenrechtsverletzungen an Roma öffentlich nur wenig thematisiert.
Nach der Wiedervereinigung 1990 stiegen Ausländerfeindlichkeit und Antiziganismus in Deutschland ebenfalls an. Seit 1989 koordinierte Rudko Kawczynski mit der »Rom und Cinti Union« aufsehenerregende Protestaktionen wie einen Hungerstreik und ein Protestcamp auf dem Gelände der ehemaligen KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Kirchenbesetzungen und sogenannte »Bettelmärsche«, um einen Abschiebestopp zu erreichen. Weitere regionale und lokale Initiativen schlossen sich der Bewegung an. Zwar ernteten diese Demonstrationen teilweise nationale und internationale Solidaritätsbekundungen, und in Einzelfällen konnten Aufenthaltsgenehmigungen durchgesetzt werden, jedoch konnte keine generelle Bleiberechtslösung für geflüchtete Roma in der Bundesrepublik erzielt werden. Nach Beginn des Kosovokrieges, in dem Rom_nja als ethnische Minderheit zwischen die Fronten der Nationalitätenkonflikte gerieten, appellierte der »Zentralrat Deutscher Sinti und Roma« an die Bundesregierung und den UN-Flüchtlingskommissar (UNHCR), sich international stärker für den Schutz und die Garantie der Minderheitenrechte der Roma in ihren jeweiligen Heimatländern einzusetzen.
Infolge der ethnischen Konflikte in den ehemals sozialistischen Staaten intensivierte sich auch die Arbeit des Europarates hinsichtlich der Etablierung rechtsverbindlicher Instrumente zum Minderheitenschutz. Die konkrete Umsetzung obliegt den europäischen Nationalstaaten. Nach jahrelangen politischen Verhandlungen erreichte der »Zentralrat Deutscher Sinti und Roma« die offizielle Anerkennung der deutschen Sinti und Roma als nationale Minderheit. Mit der Unterzeichnung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten am 11. Mai 1995 stellte die Bundesregierung die deutschen Sinti und Roma mit den anderen nationalen Minderheiten in Deutschland gleich. Auf dieser Grundlage konnten Verbände deutscher Sinti und Roma bislang in einzelnen Bundesländern Minderheitenschutzstandards und Kulturförderungen erreichen. 2012 gründete sich der »Bundes Roma Verband« als Dachorganisation für Vereine osteuropäischer Romain Deutschland.
Trotz der Errungenschaften der ersten Bürger- und Menschenrechtsbewegungen von Sinti und Roma begegnen weiterhin viele Menschen und Behörden in Deutschland der Minderheit mit Vorurteilen und Diskriminierungen. Vielfältige Verbände, Vereine, Jugendorganisationen und Initiativen treten weiterhin vehement für die Bürger- und Menschenrechte von Sinti und Roma sowie den Abbau von Antiziganismus in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Rights held by: Daniela Gress | Licensed by: Daniela Gress | Licensed under: CC-BY-NC-ND 4.0 International | Provided by: RomArchive