Kris leitet sich vom griechischen Begriff "krisi" (Urteil) ab und bezeichnet die traditionelle Zuständigkeit der Vlach-Roma und insbesondere der Kalderaš. Es gab oder gibt noch ähnliche Institutionen innerhalb verschiedener Gruppierungen, aber diese Institutionen haben nie eine ähnliche Relevanz erreicht. Es kommt vor, dass bestimmte Gruppen die Rechtsprechung der Kalderaš anpassen und in ihrer eigenen traditionellen Sozialkultur verankern. Ein Kris bei den Kalderaš vertrat früher das Gericht, die kollektive Weisheit und das soziale Bewusstsein gleichzeitig; als hohe rechtliche und moralische Autorität war/ist er ein wichtiges Kontrollorgan in allen Lebensbereichen. Die Voraussetzungen für einen Richter in einem Kris - krisari, krisatoré oder krisnitori - sind männliches Geschlecht, reiche Lebenserfahrung, die innerhalb der Gruppe zu schätzen ist, eine unparteiische Einstellung und ein detailliertes Wissen über die Bräuche und Traditionen. Frauen wurden/werden in einem Kris nur dann gehört, wenn sie direkt in einen Konflikt als Zeugin oder als Angeklagte verwickelt sind.
Quelle und weiterführende Literatur:
ROMBASE © von Mozes F. Heinschink, Michael Teichmann 2002 (englisch)